Rechtsprechung
OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02.PVL |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag des Personalrats auf Durchführung einer Maßnahme der Dienststelle; Regelungen zur Ausgestaltung der Dienstpläne für den Einsatz der Feuerwehr; Unterlassungsbegehren in personalvertretungsrechtlichem Beschlussverfahren ; Kompetenz der angerufenen Einigungsstelle; ...
- Judicialis
HmbPersVG § 81
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (16)
- EuGH, 03.10.2000 - C-303/98
DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER …
Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02
Nach der Vorabentscheidung des EuGH vom 3. Oktober 2000 (ZBR 2001 S. 29 f.) sei Art. 2 Abs. 2 der Grundrichtlinie zwar eng auszulegen. - BVerwG, 03.12.2001 - 6 P 12.00
Nachwirkung einer Dienstvereinbarung; Globalantrag im …
Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02
Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 3. Dezember 2001 (6 P 12.00, PersR 2002 S. 163, 164) ausführt, dass gerade in den Fällen uneingeschränkter Mitbestimmung dem Personalrat auch beim Auslaufen einer Dienstvereinbarung die Möglichkeit bleibe, eine ähnlich günstige Regelung ggf. gegen den Willen der Dienststelle im Einigungsstellenverfahren erneut durchzusetzen, betrifft dies nur die personalvertretungsrechtlich-verfahrensrechtliche Position des Personalrats, nicht aber einen materiell-rechtlichen Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung einer im personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungsverfahren beschlossenen Maßnahme oder deren Unterlassung. - BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78
Beteiligung am Beschlußverfahren - Beteiligter - Rechtsmittelbefugnis - …
Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02
Während bei Pflichtverstößen des Arbeitgebers in der Privatwirtschaft ohne entsprechende Vorschriften keine Mittel gegeben wären, die Durchführung der Beteiligungsrechte und sonstigen Aufgaben der Betriebsvertretungen sicherzustellen, ist das in den öffentlichen Verwaltungen deshalb nicht erforderlich, weil der Staat oder die öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Anstalten selbst im Wege der Dienstaufsicht und notfalls durch disziplinäre Maßnahmen sicherstellen können, dass dem Gesetz Genüge getan wird (BVerwG, Beschl. v. 15.12.1978 - 6 P 13.78 - Buchholz 238.3 A, § 76 BPersVG Nr. 1; vgl. auch VGH Mannheim, Beschl. v. 26.11.1991, PersV 1992 S. 359 f.).
- BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 3.01
Demokratisches Prinzip; Dienstdauer, Initiativantrag; pädagogisches Personal; …
Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02
Daraus folgt, dass für ein Mitbestimmungsrecht aus dem Katalog der §§ 86 ff. HmbPersVG die Verfahrensvorschriften der §§ 79 bis 82 HmbPersVG (BVerwG, Beschl. v. 24.4.2002 - 6 P 3.01 - ZfPR 2002 S. 235) Anwendung finden. - BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89
Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer …
Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02
Lediglich Aussprüche verfahrensrechtlichen Inhalts, die sich auf Verfahrenshandlungen beziehen, können der Dienststelle aufgegeben werden (BVerwG, Beschl. v. 27.7.1990 - 6 PB 12.89 - ZBR 1990 S. 354, 355). - BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 67/88
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters nach Berufsausbildung
Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02
Insbesondere fehlt eine in § 77 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BetrVG vorgesehene Möglichkeit, eine derartige Dienstvereinbarung durch den Spruch der Einigungsstelle zu ersetzen (vgl. VGH München, Beschl. v. 25.4.1990, PersR 1991 S. 65, 66). - BVerwG, 20.01.1993 - 6 P 21.90
Personalvertretung - Initiativantrag - Stufenvertretung - Arbeitszeitregelung
Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02
Lässt sich eine Einigung nicht erzielen, so hat der Beteiligte, der den Abschluss einer Dienstvereinbarung ablehnt, dies der Gegenseite mitzuteilen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.1.1993 - 6 P 21.90 - BVerwGE 91 S. 346, 351 f. zur Mitteilungspflicht der Dienststelle). - BVerwG, 28.03.2001 - 6 P 4.00
Tarifvertragliche Bestimmungen als Rechtsvorschriften; Anordnung von …
Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschluss vom 28. März 2001 (6 P 4/00, ZfPR 2001 S. 197) entschieden, dass die Umwandlung von Schichtdienst in Bereitschaftsdienst keine Maßnahme sei, die hinsichtlich der Aufgabenerfüllung gegenüber dem Publikum wesentliche Auswirkungen habe. - BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 4.01
Demokratisches Prinzip; Geltendmachung von Ersatzansprüchen; Zeitpunkt der …
Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02
In solchen Fällen gilt der Beschluss der Einigungsstelle in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 6 HmbPersVG als Empfehlung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.4.2002 - 6 P 4/01 - ZBR 2002 S. 361). - BVerwG, 24.01.2001 - 6 PB 15.00
Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Empfehlung der Einigungsstelle
Auszug aus OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 24.1.2001 - 6 PB 15/00 - ZfPR 2001 S. 72) besitzt ein Beschluss der Einigungsstelle mit lediglich empfehlendem Charakter keine Verbindlichkeit, unabhängig davon, ob die im Beschluss zum Ausdruck kommende Beurteilung der Rechtslage zutrifft oder nicht. - BVerwG, 01.11.1983 - 6 P 28.82
Gegenstand der Personalvertretung - Initiativrecht der Personalvertretung - …
- BVerwG, 21.10.1983 - 6 P 24.81
Zuständigkeit der Fachkammer - Zuständigkeit und Geschäftsführung der …
- BVerwG, 01.11.1983 - 6 P 12.83
Eingruppierung von Meistern auf Grund der Änderung eines Tarifvertrages - …
- OVG Niedersachsen, 20.08.1991 - 17 M 8357/91
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ; Mitbestimmungsrecht im …
- OVG Hamburg, 08.11.1999 - 8 Bs 368/99
Überprüfung des beschrittenen Rechtswegs und der Verfahrensart durch das …
- VGH Baden-Württemberg, 26.11.1991 - 15 S 2471/91
Personalvertretung: einstweilige Verfügung - fehlender materiell-rechtlicher …